Mit dem Inkrafttreten des neuen Betreuungsrechts zum 01.01.2023 wird erstmalig ein zeitlich
befristetes Vertretungsrecht unter Ehegatten eingeführt. Danach können sich Ehegatten im Falle einer akuten Notfallversorgung gegenseitig in Angelegenheiten der Gesundheitssorge gesetzlich vertreten.
Sie erhalten Informationen über die Voraussetzungen, die Aufgaben und über die mögliche Entbehrlichkeit einer Vollmacht.
Hierbei handelt es sich um eine Kooperationsveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine im Landkreis Mainz Bingen mit der Betreuungsbehörde des Landkreises.
Für die Teilnahme ist ein internetfähiges Endgerät (PC, Tablet, Smartphone) und ggf. eine Kamera notwendig.
Eine Anmeldung (unter Angabe der Emailadresse) ist Voraussetzung, um Ihnen die erforderlichen Zugangsdaten zukommen zu lassen.
Referent:
Dr. Christian Trautmann, Rechtspfleger
Teilnahmegebühr:
keine
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Bitte geben Sie uns bis zum 01.02.2023 Bescheid, ob sie an der Veranstaltung teilnehmen möchten. Sie bekommen dann alle weiteren Informationen zugeschickt.
Bitte nutzen Sie für Ihre Zusage folgende Emailadresse: btv(at)btv-lebenshilfe.de