Zum 01.01.2023 trat das Gesetz zur Reform des Vormundschafts und Betreuungsrechts in Kraft.
Das bisherige Recht wurde neu strukturiert und inhaltlich modernisiert.
Wesentliche Ziele der Gesetzesänderung sind die Stärkung von Selbstbestimmung und Autonomie der betreuen Menschen. Der Erforderlichkeitsgrundsatz soll betont und das Handeln der Betreuer stärker an den Wünschen der Betreuten ausgerichtet werden.
Wir informieren Sie über wesentliche Inhalte Betreuungsrechts, über Aufgaben in der rechtlichen Betreuung, die Rechtsstellung der betreuten Personen und über die grundlegenden Neuerungen im Betreuungsrecht ab 2023.
Referentinnen:
Susanne Buch, Betreuungsverein Lebenshilfe Mainz-Bingen e.V. und Inga Roelofs, Betreuungsverein Lebenshilfe Mainz e.V.
Teilnahmegebühr:
keine
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Bitte geben Sie uns bis zum 13.02.2024 Bescheid, ob sie an der Veranstaltung teilnehmen möchten.
Eine Anmeldung (unter Angabe der Emailadresse) ist Voraussetzung, um Ihnen die erforderlichen Zugangsdaten zukommen zu lassen.
Bitte nutzen Sie für die Zusage folgende Emailadresse: btv@btv-lebenshilfe.de