Auch im Rahmen einer ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung kann ein Erbfall zugunsten des/der Betreuten eintreten.
Was ist aus betreuungsrechtlicher Sicht bei der Annahme bzw. auch bei einer Ausschlagung des Erbes zu beachten?
Welche Genehmigungspflichten sind zu berücksichtigen?
Referent: Herr Christmann, Rechtspfleger am Amtsgericht Mainz
Kooperation: Betreuungsvereine der Stadt Mainz
Anmeldung: info@paritaetischer-btv.de